Bericht aus der ARK-RWL vom 19.02.2025

Am 18.02.2025 traf sich die ARK-RWL zu ihrer nächsten Sitzung. Auf der Tagesordnung stand die Einführung einer Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse für Studierende in dualen Studiengängen, die Forderungen des Marburger Bundes – Entgelterhöhungen und sonstige Bestandteile der Tarifforderungen für den Bereich der BG-Kliniken und Antrag auf Änderung des § 28 Abs. 4 BAT-KF.

Der Antrag auf Einführung einer Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse für Studierende in dualen Studiengängen wurde in eine Arbeitsgruppe verwiesen.

Nachdem es bei den Ärzten im Bereich der BG-Kliniken zu einem Abschluss kam, wird hierüber in einer Arbeitsgruppe verhandelt. Es wird angestrebt, dass es bis zur Märzsitzung eine Einigung gibt.

Im Juni haben wir, im Sinne der Dienstgemeinschaft, eine Änderung von § 28 Abs. 4 BAT-KF (Arbeitsbefreiung) beantragt. In der Septembersitzung wurde von den Arbeitgebern ein Vorschlag zur Änderung von § 28 Abs. 4 BAT-KF eingereicht. Den haben wir sehr begrüßt, da sie aus unserer Sicht die Problematik erkannt haben. Leider geht der uns nicht weit genug. Aus diesem Grund haben wir für die Dezembersitzung einen Hilfsantrag gestellt, der in eine Arbeitsgruppe verwiesen wurde. Diese tagt Ende Februar nochmal. Wir hoffen, dass es hier zu einer Einigung, die in der Märzsitzung beschlossen werden kann, kommt.