Als Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der vkm-rwl Mitglied in der Vereinigung kirchlicher Mitarbeitendenverbände in Deutschland (VKM-D) innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen seiner Mitglieder wahr und vertritt diese in verschiedenen Einrichtungen, wie beispielsweise der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse. Er ist unabhängig und in seinem Handeln ausschließlich dem Willen seiner Mitglieder verpflichtet.
Der vkm-rwl bietet seinen Mitgliedern Beratung, Rechtsschutz und Rechtsbeistand in Angelegenheiten, die das Dienst- oder Arbeitsverhältnis betreffen – einschließlich gerichtlicher Durchsetzung berechtigter Ansprüche.
Der vkm-rwl wird geleitet durch eine Delegiertenversammlung, in welche die Fachgruppen und Berufsverbände Delegierte entsenden, und einen von der Delegiertenversammlung gewählten Vorstand.
Mit Einfluss auf die Gesetzgebung für Mitarbeitende (bspw. Mitarbeitendenvertretungsgesetz) berät der vkm-rwl Mitarbeitendenvertretungen (MAVen) und entsendet Arbeitnehmende in die Arbeitsrechtliche Kommission, welche unter anderem über Vergütung und andere Arbeitsrechtsregelungen entscheidet.
Neben seiner Arbeit an gesellschaftspolitischen Aufgaben ist der vkm-rwl somit eine Arbeitnehmervereinigung mit gewerkschaftlichen Aufgaben und eine Spitzenorganisation im Sinne des Tarifvertraggesetzes.
Der Verband beteiligt alle Mitarbeiter durch Mitentscheidung in Mitgliederversammlungen der Fachgruppen und Berufsverbände durch Mitgliederbefragungen und Einladungen zu Verbandstagen.
Die Mitglieder des vkm-rwl werden außerdem stets durch persönliche Kontakte, Mitteilungsblätter, Newsletter und Informationsschriften informiert und können an zahlreichen Veranstaltungen, Seminaren und Tagungen teilnehmen.
Wollen auch Sie ein Teil des vkm-rwl werden? Lassen Sie sich gerne beraten. Wir freuen uns auf Sie!
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wie die Regelungen für Ihre Arbeitszeit, Ihren Urlaub oder Ihr Gehalt entstehen? Und wer sich dafür einsetzt, dass auch die Mitarbeitenden im kirchlichen Bereich nicht von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden? Auch Ihre zusätzliche Altersversorgung ist keine Selbstverständlichkeit.
Für Ihre Arbeitsbedingungen, Ihre Gehaltsentwicklung und Ihre zusätzliche Altersversorgung setzen wir uns ein – der vkm-rwl, Ihre Gewerkschaft in Kirche und Diakonie, denn
Arbeitnehmer in Kirche und Diakonie – vom Regen in die Traufe? Aber nicht mit unserem Segen!
Wir sind die Verhandlungspartner in der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung und haben erreicht
dass die Verdienststruktur nicht zufällig ist
dass die Beschäftigungsbedingungen des Kita-Bereichs verbessert wurden,
dass die Berufsgruppe des gemeindebezogenen Dienstes angepasst wurde,
dass die Beschäftigungsbedingungen der Sozialen Dienste verbessert wurden,
dass der beamtete Verwaltungsdienst eine Stimme erhält,
dass der Arbeitszeitwert der Küsterdienste anerkannt wurde,
dass zuverlässiger hauswirtschaftlicher Dienst seinen Preis verdient
dass…, dass…, dass…
Unseren Mitgliedern stehen wir selbstverständlich zur Beratung und Vertretung in Fragen ihres speziellen Dienstverhältnisses zur Verfügung, bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Die vkm-rwl Mitgliedschaft beinhaltet eine entsprechende Rechtsschutzversicherung.
Der vkm-rwl vereint jeweils fünf Berufsverbände und Fachgruppen unter einem Dach. So bilden Küsterinnen und Küster, Angestellte aus der kirchlichen Verwaltung und Kirchenmusiker die Berufsverbände, wohingegen die Fachgruppen durch Mitarbeitende aus den Bereichen Hauswirtschaft, Diakonie, Pädagogik und Bildung vertreten werden.
Die Fachgruppen werden durch Vorstände geleitet, die sich um berufsspezifische Belange der einzelnen Arbeitsbereiche kümmern und Mitgliederversammlungen sowie Informationsveranstaltungen durchführen.
Ein kollektives Arbeitsrecht muss wegen seiner friedensstiftenden Funktion ein diakonisches und kirchliches Anliegen sein. Es entlastet die Parteien des Arbeitsvertrages von den Schwierigkeiten des individuellen Aushandelns der Vertragsbedingungen und schafft Klarheit und Vergleichbarkeit.
Darüber hinaus erfüllt das kollektive Arbeitsrecht eine wichtige Funktion zum Schutz der regelmäßig schwächeren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Auch wenn der Dritte Weg, die Gestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts, immer wieder in Frage gestellt wird, treten wir als vkm-rwl für diesen ein.
Die Grundlage des Dritten Weges ist die Diskussion über eine angemessene kirchliche Arbeitsrechtssetzung. Von einer solchen kann nur dann die Rede sein, wenn sie die Forderung nach diversen Ansprüchen erfüllt.
Hierzu zählen u.a. eine kirchengemäße Partnerschaft, Parität, kirchengemäße Konfliktlösung, Wahrung der kirchlichen Autonomie sowie die Anwendung für alle Mitarbeiter in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zur Kirche.
Ansprechpartner stehen zur Verfügung
günstige Mitgliedschaft
Versicherung (Arbeitsrechtsschutz)
Versicherung (Sozialrechtsschutz)
Beratung und Begleitung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
Kompetenz im Bereich des Kirchenrechts
Informationen über aktuelle Nachrichten aus Kirche und Diakonie
Zeigen auch Sie sich nicht nur solidarisch, sondern nehmen Sie auch aktiv Ihre Rechte als Mitarbeiter in Kirche und Diakonie wahr. Durch Ihren Beitrag sichern Sie sich nicht nur die ausgezeichneten Leistungen des Verbandes. Herzlich sind Sie eingeladen, sich ehrenamtlich zu engagieren und zum weiteren Erfolg des vkm-rwl und somit zu Ihren Arbeitsbedingungen beizutragen.
Die Interessen der einzelnen Berufe innerhalb der kirchlichen Dienste nehmen unsere Fachgruppen sowie die dem Verband angeschlossenen Berufsverbände wahr.