Bericht aus der Sitzung der ARK-RWL vom 11.09.2024

Nach der Sommerpause hat sich die ARK-RWL am 11.09.2024 zu ihrer Septembersitzung getroffen. Auf der Tagesordnung stand die Verlängerung der Beschäftigungssicherungsordnung, die Verlängerung der Altersteilzeitordnung. eine Änderung von § 28 Abs. 4 BAT-KF (Arbeitsbefreiung) und eine Änderung von § 35 Abs. 2 BAT-KF (Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften).

Die Altersteilzeitordnung und die Beschäftigungssicherungsordnung wurden bis einschließlich 31.12.2027 verlängert. Beide Ordnungen sind Besonderheiten, die es so nur im kirchlichen Bereich von RWL gibt.

In den letzten Jahren kommt es gehäuft vor, dass Arbeitgeber unseren Mitgliedern eine Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen verwehren. Aus diesem Grund haben wir bereits für die Junisitzung, im Sinne der Dienstgemeinschaft, eine Änderung von § 28 Abs. 4 BAT-KF (Arbeitsbefreiung) beantragt, die in eine Arbeitsgruppe verwiesen wurde. Diese hat Ende August 2024 getagt. In der ARK-Sitzung wurde von den Arbeitgebern ein Vorschlag zur Änderung von § 28 Abs. 4 BAT-KF eingereicht. Diesen haben wir zur weiteren Beratung in unseren Gremien mitgenommen.

In § 35 Abs. 2 BAT-KF (Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften) sind die Regelungen für die Wegstreckenentschädigung bei Nutzung privater Kraftfahrzeuge, zweirädrige Kraftfahrzeuge und Fahrräder für dienstliche Zwecke. Zurzeit haben wir hier eine bis zum 31.12.2024 befristete Anhebung der Wegstreckenentschädigung von 0.30 € auf 0,35 € bzw. von 0,20 € auf 0,23 € pro Kilometer. In dieser Sitzung haben wir nochmal eindringlich darauf hingewiesen, dass eine Rückkehr zu der alten Wegstreckenentschädigung, die bereits seit der Euroumstellung gültig ist, nicht akzeptabel ist. Unser Antrag, den wir bereits im Juni vorgestellt haben, auf eine unbefristete Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0.30 € auf 0,35 € bzw. von 0,20 € auf 0,23 € pro Kilometer wurde zur Abstimmung gestellt und erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Somit steht er in der nächsten Sitzung am 28.10.2024 wieder auf der Tagesordnung.